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   BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72   

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https://dejure.org/1976,1783
BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72 (https://dejure.org/1976,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1976 - VI C 5.72 (https://dejure.org/1976,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1976 - VI C 5.72 (https://dejure.org/1976,1783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Auslandstrennungsentschädigung zugunsten eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten im Ausland - Anspruch auf Auslandstrennungsentschädigung - Abfindung der Empfänger von Auslandsdienstbezügen und Auslandsbeschäftigungsvergütung bei Abordnungen - Abfindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72

    Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
    Soweit für seine Entscheidung der Erlaß vom 30. Juli 1964 und die auf ihm beruhende Verwaltungsübung maßgebend sind, ist seine Rechtsanwendung nach den in der ständigen Rechtsprechung der Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen revisionsgerichtlich nachprüfbar (vgl. u.a. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51 = ZBR 1974, 160]).

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit den das Umzugskostenrecht tragenden Erwägungen der Fürsorgepflicht und der Billigkeit, die zugleich Begrenzungsfunktion haben (vgl. u.a. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).

    Der erkennende Senat hat bereits in dem genannten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - (a.a.O.) ausgeführt, daß die an eine Versetzung anknüpfende Gewährung von Trennungsentschädigung einen lediglich als vorübergehend gedachten Charakter hat.

  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit den das Umzugskostenrecht tragenden Erwägungen der Fürsorgepflicht und der Billigkeit, die zugleich Begrenzungsfunktion haben (vgl. u.a. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit den das Umzugskostenrecht tragenden Erwägungen der Fürsorgepflicht und der Billigkeit, die zugleich Begrenzungsfunktion haben (vgl. u.a. BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [77]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 6.72 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72

    Zusage einer Umzugskostenvergütung für einen durch unzureichende Wohnverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
    Es könnte eingewendet werden, daß unter Umzug in der Regel ein Wohnungswechsel unter Mitnahme von Umzugsgut verstanden wird (vgl. auch Urteil vom 8. März 1974 - BVerwG II C 48.72 - [Buchholz. 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55]).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der

    Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51; Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65; Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind.
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75

    Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes

    Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
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